Positionierung zum Kompromissvorschlag bzgl. §219a

Am 28.01.2019 kam die Große Koalition nach monatelangen Gesprächen zu einem gemeinsamen Beschluss bzgl. des §219a. Der Paragraph – und damit das Werbeverbot – bleibt bestehen, und wird lediglich um einen Abschnitt ergänzt. In diesem heißt es, dass Ärzt*innen und Kliniken nun darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht jedoch weitere Informationen zu den Methoden o.Ä. geben. Zudem soll die Pille bis zum 22. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen werden. Justizministerin Katharina Barley kommentiert dazu: „Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen“ [1]

Viele Fragen bleiben offen. Klar ist, der stigmatisierende und kriminalisierende Naziparagraph (verabschiedet 1933) bleibt bestehen. Warum wir nicht zufrieden damit sind:

  1. Unsere Regierung scheint davon auszugehen, dass allein Frauen für das Thema ‚Verhütung‘ zuständig sind und v.a. junge, „arglose“ Frauen* ungewollt schwanger werden. Das stimmt nicht! Trotz perfekter Anwendung ist kein Verhütungsmittel 100% sicher. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche werden von Frauen über 25 Jahren vorgenommen. Woher also diese scheinbar willkürlich gewählte Altersgrenze von 22 Jahren? Verhütung (für alle Geschlechter!) sollte grundsätzlich kostenlos sein!
  2. Schwangerschaftsabbrüche bleiben weiter Straftatbestand und werden somit nicht wie jeder andere medizinische Eingriff behandelt. Damit soll es betroffenen Frauen also weiterhin erschwert bleiben, objektive und kompetente Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Warum darf im 21. Jahrhundert eine (ungewollt) schwanger Person immer noch nicht selbst entscheiden, welche Informationen ihr zustehen?
  3. Die Regierung scheint ein großes Misstrauen gegenüber Ärzt*innen zu haben. Sie glauben wohl, dass sie Schwangere vor (werbenden, Profit-gierigen) Ärzt*innen schützen müssen und vertrauen nicht darauf, dass diese stattdessen einfach ihren Beruf ausüben und Frauen in Notsituationen unterstützend und beratend zur Seite stehen möchten. Deswegen gestehen sie Ärzt*innen nur zu, öffentlich zu erwähnen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, jedoch keine weiteren Informationen zum Eingriff (z.B. Methoden, Ablauf, Kontraindikationen, Risiken) hinzuzufügen. Es ist interessant, dass dieses Misstrauen nur beim Schwangerschaftsabbruch und nicht bei anderen medizinischen Eingriffen besteht.

Auf einen solchen faulen Kompromiss wollen wir uns nicht einlassen. In der „Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women“ der United Nations steht hingegen schon seit langem: Die Kriminalisierung von Behandlungen, die nur Frauen benötigen, einschließlich Schwangerschaftsabbrüchen, ist eine Form der Diskriminierung gegen Frauen. Die Kriminalisierung der Ärzt*innen, die diese Behandlungen anbieten, verletzt Frauenrechte. Die Staaten haben die Verpflichtung die Rechte der Frauen bzgl. des Schwangerschaftsabbruches zu respektieren, zu schützen, und zu erfüllen! [2] Der §219a verstößt gegen all diese Punkte!

Wir fordern ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Schwangerschaftsabbrüche dürfen kein Straftatbestand mehr sein. §219a muss immer noch weg.

[1] https://www.zdf.de/nachrichten/heute/koalitionsbeschluss-aenderungen-paragraf219a-102.html#xtor=CS5-48

[2] übersetzt nach https://www.ohchr.org/en/issues/women/wrgs/pages/healthrights.aspx und https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CEDAW/C/GC/35&Lang=en

Mediziner*innen gegen §219a StGB!

Ihr habt es satt, dass ihr später dafür verklagt werden könnt, wenn ihr eure Patientinnen zu Schwangerschaftsabbrüchen informiert? Ihr seid dafür, dass der entsprechende §219a im Strafgesetzbuch gestrichen wird? Dann unterstützt uns diesen Samstag bei der Kundgebung am Rosa-Luxemburg-Platz!

Wir haben Plakate gebastelt mit der Aufschrift „Mediziner*innen gegen 219a StGB“ und würden gerne einen eigenen Mediziner*innen-Block bilden – weil wir als zukünftige Ärzt*innen die Verantwortung haben, uns für die Gesundheit von ungewollt Schwangeren und gegen deren und unsere Kriminalisierung einzusetzen.

Das heißt konkret: Ihr kommt als Vertreter*innen aus der Medizin – gerne symbolisch sichtbar mit weißem Kittel, Kasack oder Stethoskop – und wenn ihr wollt, könnt ihr Teil unserer Fotoprotestaktion werden. Wir werden alle, die möchten, in Gruppen oder einzeln mit den entsprechenden Plakaten oder zugeklebten Mündern fotografieren und das ganze über unsere Kanäle verbreiten. In vielen anderen Städten werden ähnliche Fotoaktionen stattfinden. Zusammen sind wir mehr!

Wir bringen ein paar mehr Kittel mit, auch Nicht-Mediziner*innen können natürlich gerne bei den Fotos mitmachen!

Was?
Keine Kompromisse! #wegmit219a – Kundgebung in Berlin mit Acts, Arts and Action!

Unser Treffpunkt:
Wann? um 11.45 Uhr am Samstag, 26.01.19
Wo? am Räuberrad am Rosa-Luxemburg-Platz (das steht auf dem Rasen vor der Volksbühne)

Beginn der Kundgebung: 12 Uhr

Brief an die Justizministerin Katarina Barley zur Streichung von § 219a StGB

Weshalb wir die ersatzlose Streichung fordern!

Liebe Unterstützer*innen, 

wir haben einen offenen Brief an die Justizministerin Katarina Barley geschrieben und wir hoffen, dass wir einige von euch davon überzeugen können, diesen Brief unterschrieben an unsere Justizministerin zu schicken und ihn in den sozialen Medien zu teilen. Wir erinnern durch diesen Brief an unsere Forderung § 219a ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, um der Kriminalisierung von Ärzt*innen, die über Schwangerschaftsabbrüche sachlich informieren, endlich ein Ende zu setzen. Dieses Anliegen ist uns wirklich sehr wichtig. Unsere Bündnispartnerin Stephanie Mia Schwanz hat den Brief in Zusammenarbeit mit uns verfasst und würde sich ebenfalls über eure Unterstüzung freuen. Je mehr Menschen mitmachen, desto besser!

Die Postanschrift lautet:

Dr. Katarina Barley
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher*innenschutz
11015 Berlin


Hier unsere Briefvorlage für euch zum Rauskopieren:

Liebe Justizministerin Dr. Katarina Barley,

Wir Aktivist*innen, Bürger*innen, Jurist*innen, Mediziner*innen, Politiker*innen, Student*innen, wir die uns für eine ersatzlose Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch vielfältig, kreativ und ausdauernd seit über einem Jahr einsetzen, schreiben Sie als Justizministerin, die bis Herbst einen Kompromissvorschlag angekündigt hat, an. Wir sind die Vielen, die gerade auf Sie hoffnungsvoll schauen.

Wir können keinen Kompromiss akzeptieren, denn der Kompromiss wird auf dem Rücken unserer körperlichen Integrität und Selbstbestimmung ausgetragen!

Wir skandalisieren die Anklagen gegen die Ärztinnen, die angefeindet und angezeigt werden, weil ein Wort auf ihren Homepages 100 Jahre nach Einführung des Wahlrechts für Frauen* steht: SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH!

Wie oft sollen wir noch auf die Straße gehen, während Menschen mit Uterus und schwangere Personen gerade nach sachlichen Informationen im Internet suchen und auf nicht sachliche Informationen stoßen und schmerzhaft erkennen müssen, wie bevormundet und eingeschränkt sie dabei werden und feststellen müssen, dass sie sich in keiner für sie politisch gewollten Unterstützung wiederfinden?!

Wie laut sollen wir noch werden, während Ärztinnen, die nach § 219a StGB angezeigt oder bereits verurteilt wurden, die Arbeit der Regierung der Großen Koalition übernehmen und bereit sind den Weg auf eigene Kosten bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, damit sich unsere Situation verbessert?!

Schwangerschaftsabbrüche gehören zu unserem Leben.

Wir wollen in einer Gesellschaft leben, die uns wie mündige Bürger*innen behandelt und uns unsere Menschenrechte nicht länger verwehrt. Wir wissen selbst, was gut für uns ist und unser Kampf um reproduktive Rechte, sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit zeigt uns, dass wir immer noch abgewertet, diskriminiert und stigmatisiert werden.

Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und sachlich informieren, Menschen mit Uterus und schwangere Personen werden durch § 218, § 218a, § 218b, § 218c und § 219, § 219a sowie § 219b StGB – nach den Straftatbeständen Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch verankert – immer noch bevormundet und in ihrer Informationsfreiheit eingeschränkt. Uns wird durch dieses Konstrukt immer noch abgesprochen, dass wir selbst über unsere Körper entscheiden können.

Wie lange wird uns der Mythos der Gleichberechtigung noch erzählt?

Wir wissen, dass Frauen* rechtlich immer noch nicht gleichberechtigt sind und deshalb schauen wir auf Sie und wir vertrauen darauf, dass Sie uns im Winter nichts weniger als die ersatzlose Streichung des § 219a StGB verkünden werden!

Von Herzen kommend und zuversichtlich,

Keine Fundis! Heute und morgen auf die Straße!

Heute (21.09.) gibt es um 18h eine queer-feministische Vorabenddemo, da auch die Fundis schon heute aktiv sind und ihren Antifeminismus verbreiten.
Und morgen (22.09.) wollen wie jedes Jahr wieder christliche Fundamentalist*innen durch Berlin marschieren und ihre mittelalterlichen Ansichten verbreiten.

Im Besonderen fordern sie ein komplettes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen.
Dabei ist der Schwangerschaftsabbruch auch heute noch in fast allen Fällen kriminalisiert. 96% aller Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland werden nach der Beratungsregelung durchgeführt und sind dadurch nach §218StGB eine Straftat, wenn auch straflos.

Nach Zahlen des statistischen Bundesamtes werden in Deutschland jährlich ca. 100.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt 96% davon nach Beratungsregelung. Das heißt, dass dank der §§218 und 219 in Deutschland in 10 Jahren mindestens eine Million Mal ungewollt Schwangere kriminalisiert und gesellschaftlich stigmatisiert werden. Sie werden zu einer Pflichtberatung gezwungen und es wird ihnen schwer gemacht überhaupt an Informationen zu kommen. Letzteres aufgrund eines Relikts aus der Nazizeit – einem Paragraphen aus dem Jahr 1933!
Wenn ungewollt Schwangere nach Infos im Internet suchen, ist es sehr wahrscheinlich, dass sie zunächst auf Seiten von AbtreibungsgegnerInnen landen, auf welchen versucht wird, ihnen mit vollkommen übertriebenen und unrealistischen Bildern und Lügen ein schlechtes Gewissen zu machen.

Diese christlichen Fundamentalist*innen nennen sich selbst „Lebensschützer“, aber was sie fordern hat nichts mit Lebensschutz zu tun.
Länder mit restriktiven Gesetzgebungen weisen keineswegs weniger Abbrüche auf, sondern eher unsichere Abbrüche – die Folge davon ist viel zu oft, dass die ungewollt schwangere Person dabei verstirbt – laut der Weltgesundheitsorganisation jährlich zu Zehntausenden. Weitere tragen massive gesundheitliche Schäden davon.
Ihnen geht es nicht darum, Leben zu schützen, sondern darum, patriarchale Verhältnisse zu stützen, konservativen Müll zu verbreiten und vor Allem auch queere Personen massiv einzuschränken! Das ist die lebensfeindliche Realität, die sie sich wünschen – dass sie sich dabei „Pro Life“ nennen, ist so zynisch und gelogen, dass uns schlecht wird!

Also: bleibt kämpferisch und vermiest den Fundis morgen so richtig den Tag! Egal ob schlechtes Wetter oder harte Zeiten, es lohnt sich immer, für den Feminismus zu fighten!

Alle Infos findet ihr auf der Seite des What the Fuck-Bündnisses: https://whatthefuck.noblogs.org/

Solidarische und Kämpferische Grüße,
eure Medical Students for Choice Berlin

Positionierung der Ärzte*schaft zum §219

Es ist bedauernswert, dass sich der Deutsche Ärztetag gegen eine Streichung des 219a ausspricht; es zeigt, dass die Ärzt*innenschaft gespalten ist – neben Vorkämpferinnen wie Kristina Hänel gibt es auch viele konservative Stimmen. Diejenige Profession, die am Hebel sitzt und sich glaubhaft und vehement für eine Streichung zum Wohle von Millionen Menschen mit Uterus einsetzen könnte, verpasst diese Chance eines humanistischen ärztlichen Denkens und Handelns. Dabei ist in der Muster-Berufsordnung der Ärzt*innen von 2018 eigentlich für jegliche medizinischen Eingriffe sehr genau geregelt, was verbotene Werbung und was erlaubte Information ist:

§ 27 – Erlaubte Information und berufswidrige Werbung

(…)

(2) Auf dieser Grundlage sind Ärztinnen und Ärzte sachliche berufsbezogene Informationen gestattet.

(3) Berufswidrige Werbung ist Ärztinnen und Ärzten untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden. Eine Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit ist unzulässig. Werbeverbote aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.

(4) Ärztinnen und Ärzte können

  • nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen,
  • nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
  • als solche gekennzeichnete Tätigkeitsschwerpunkte und
  • organisatorische Hinweise

ankündigen.

Es braucht also keinen zusätzlichen Paragraphen im StGB!

Das Deutsche Ärzteblatt schreibt zu der Diskussion auf dem Erfurter Ärztetag 2018: „In der sehr ernsthaften und zeitweise nachdenklichen Debatte – an der sich 17 Ärzte und neun Ärztinnen beteiligten – war es oft sehr still im Saal der Erfurter Messe: Vor allem die sehr persönlichen Erfahrungen von Ärzten, die Patientinnen beraten oder die Eingriffe vornehmen, sowie von betroffenen Vätern beeindruckten die Anwesenden.“

Väter und „Ärzte“ (hier nicht gegendert, also auch nur männliche Ärzte?)  werden also angehört, aber die betroffenen Frauen selbst nicht?

Neuer Leitfaden für den ambulanten medikamentösen Schwangerschaftsabbruch!

Wir möchten euch heute die Meldung einiger Berliner Gynäkologinnen weiterleiten, die einen umfassenden Leitfaden namens „Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch in der Praxis“ erstellt haben, um es niedergelassenen Gynäkolog*innen einfacher zu machen diesen anzubieten. Bitte weiterverbreiten, vor allem natürlich an praktizierende Gynäkolog*innen; die Zeitschriften „Ärzteblatt“ und „Frauenarzt“ wollten die Meldung leider nicht abdrucken.

„Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Versorgung der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch wünschen, ist in Deutschland -trotz gesetzlichem Auftrag- nicht gesichert.
Eine Möglichkeit dieses Dilemma anzugehen ist mehr Frauenärzt*innen zu befähigen den medikamentösen
Schwangerschaftsabbruch in ihrer Praxis anzubieten. Hierfür benötigt man in den meisten Bundesländern keine „Zulassung zum ambulanten Operieren“.

Da es weder Teil des Studiums noch der Facharztausbildung ist, es keinerlei Anleitung, Leitlinien, Workshops auf Kongressen
zum Thema „Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch“ gibt, hat sich eine Gruppe erfahrener Gynäkologinnen
„an den Küchentisch“ gesetzt und einen Leitfaden erarbeitet.

Weder der „Frauenarzt“ noch das „Ärzteblatt“ waren bereit einen kleinen Artikel darüber zu veröffentlichen.
Daher wählen wir diesen Weg der „Werbung“ für diese Veröffentlichung mit etwa 80 Seiten:

Ziel: Zugang zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland verbessern

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch (mSAB) ist eine anerkannte, sichere und wirksame Methode, die bis zur 9. Schwangerschaftswoche p.m. in Europa zugelassen ist. Während in anderen europ. Ländern 50 – 80 Prozent der SAB medikamentös durchgeführt (z.B. Schweiz 65%), sind es in Deutschland nur etwa 20 Prozent. (große regionale Unterschieden: z.B. Bremen 3%, Berlin 33%).

Der auf langjähriger Erfahrung basierende Leitfaden „Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch in der Praxis“ der Berliner Expertinnen soll den niedergelassenen Ärzt*innen die Aufnahme des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs in das Leistungsangebot erleichtern.

Sehr praxisnah werden sowohl medizinische Aspekte (u.a. Umgang mit Problemfällen/Komplikationen) als auch rechtliche Rahmenbedingungen (u.a. gesetzliche Grundlagen, „off label use“) und weitere mögliche organisatorische Hürden erläutert. Im Anhang finden sich hilfreiche Musterdokumente (z.B. Aufklärungen für die Patientin) und weiterführende Links. Beispiel aus dem Inhaltsverzeichnis.

Im Moment vertreiben wir den „Leitfaden“ noch etwas umständlich über das:

Familienplanungszentrum FPZ-Berlin
Finanzbuchhaltung
Mauritius-Kirch-Str. 3
10365 Berlin

Falls Interesse besteht, senden Sie einen Umschlag mit € 25.- (fünfundzwanzig) und
Ihrer Postadresse an o.g. Adresse. Sie bekommen den Leitfaden + Quittung zugesandt.

Außerdem führen wir am 29. März 2019 im Rahmen des Berliner Frühjahrsymposium in Berlin einen längeren Workshop zur Durchführung des medikamentösen Schwangerschaftsabbruch an. Wer eine praktische/persönliche Anleitung wünscht, kann sich hierzu beim Berufsverband der Frauenärzte e.V, Berlin anmelden.

Wir sind auch bereit diesen Workshop auch für andere Veranstalter*innen durchzuführen.

Wir freuen uns über die Weiterleitung/Verbreitung dieser mail.

Kontakt:
info@praxis-tennhardt.de“

Neue Zahlen & Beiträge zur aktuellen Diskussion um die §§ 218 und 219a

Auch wenn regierungspolitisch im Sommer 2018 eher wenig passiert, wird die Debatte auf medialer und gesellschaftspolitischer Ebene kontinuierlich mit neuen Beiträgen und Zahlen gefüttert. Hier findet ihr eine kleine Zusammenstellung von Beiträgen zur aktuellen Debatte um die Paragraphen 218 und 219a.

In der ARD Sendung „Kontraste“ vom 23.08.2018 wird erstaunlich deutlich auf den eklatanten Mangel von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hingewiesen. Das Statistische Bundesamt hat hierzu auf die Anfrage der ARD auch neue Zahlen herausgegeben: Dass es aktuell ca. 1200 Praxen und Kliniken in Deutschland gibt, die Abbrüche ausführen, hatte Dinah Riese von der taz schon im März recherchiert gehabt. Dass dies aber eine 40% Reduktion seit 2003 bedeutet, ist eine erschreckende neue Nachricht.

Eine Zusammenfassung des aktuellen Standes der Debatte könnt ihr hier nachlesen (taz). Auch die EMMA hat in ihrer aktuellen Ausgabe dem Schwangerschaftsabbruch ein ganzes Kapitel gewidmet, darunter auch ein Artikel über die MSfC.

Wer Diskussionen live verfolgen möchte, kann dies am 5. September in der Heinrich-Böll-Stiftung tun bei der Streitwert-Veranstaltung des Gunda-Werner-Instituts mit dem Titel „Selbstbestimmung oder (Straf-)rechtliche Regelung? Feministische Positionen zum Schwangerschaftsabbruch und §218“ tun.

Auch bei der feministischen Sommeruni am 15. September wird es viele spannende Beträge geben, unter anderem diese ebenfalls vom Gunda-Werner-Institut ausgerichtete Veranstaltung: „Abtreibung und reproduktive Autonomie für Frauen* als Menschenrecht“.

„Paragraphen, Papayas und Pappnasen.“

Ein Blogbeitrag von Ninia La Grande – und wir werden erwähnt.

Über 100.000 Schwangerschaftsabbrüche werden jährlich in Deutschland durchgeführt. Diese sind nur straffrei, wenn sie bis zur 12. Woche passieren und, wenn die Gesundheit der schwangeren Person in Gefahr ist oder die Schwangerschaft durch eine kriminelle Handlung entstand. Viele Abtreibungen sind also im Grunde immer noch illegal. Grund genug für Mediziner*innen in der Ausbildung, sich mit dem Thema lieber nicht zu beschäftigen. Wie führt man einen Schwangerschaftsabbruch durch? Welche Methoden gibt es? Ein Thema, das nicht regulär im Studium vorkommt und dass die Mediziner*innen nur lernen, wenn sie sich selbst fortbilden. Und davon gibt es immer weniger – auch, weil sie nicht dem Strafbestand ausliefern wollen. In ganz Niederbayern gibt es einen Gynäkologen, der Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Er ist siebzig Jahre alt und geht nicht in Rente, weil es sonst niemanden mehr gäbe. Und weil das Thema im Studium so ein rotes Tuch ist, gibt es Workshops für Mediziner*innen mit erfahrenen Gynäkolog*innen, bei denen sie die Absaugung mit einer Papaya üben.

Mit einer Papaya. So sieht sie aus – die Ausbildung für die Umsorgung von schwangeren Menschen in verzweifelten Situationen. Also ja, offensichtlich gibt es sogar viele, die bei den Rechten von Tieren kompromissloser sind als bei denen für Menschen mit Uterus – auch in der Politik.

Frankfurter Rundschau: Der Mann hinter den Mahnwachen gegen Abtreibung

Solidarität mit Kristina Hänel und allen anderen Ärzt:innen, die schikaniert und bedroht werden!

Der Organisator steht meistens etwas abseits. Wenn sich die Aktivisten der Initiative „40 Tage für das Leben“ vor der Beratungsstelle von Pro Familia in der Palmengartenstraße postieren, um aus ihrer Sicht das Werk Gottes zu verrichten und Frauen von einer Abtreibung abzuhalten, hält sich der Frankfurter Rechtsanwalt Tomislav Cunovic meist am Rand der Gruppe auf. Manchmal mit einem Marienporträt vor der Brust, sehr oft mit Sonnenbrille. Als gelte es, nicht zu sehr aufzufallen. Der Organisator will, dass seine Botschaft im Mittelpunkt steht, nicht er selbst.

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