Was tun wir dafür?

Eine unserer ältesten Aktionen ist unsere Veranstaltung zu den Methoden des Schwangerschaftsabbruchs mit dem Papaya-Workshop. Hier lehren ausgebildete Gynäkolog*innen ein- bis zweimal pro Semester alles, was man als angehende*r Mediziner*in zum Thema Schwangerschaftsabbruch wissen sollte. Neben rechtlichen und ethischen Aspekten stehen die medizinischen Grundlagen des medikamentösen Schwangerschaftsabbruches im Mittelpunkt.  Dafür wird an Papayas gezeigt, wie eine Vakuum-Aspiration durchgeführt wird – und was noch viel wichtiger ist: die Studierenden dürfen es gleich selbst versuchen und können so die handwerklichen Aspekte dieses Eingriffs erlernen.

Fotos: M. Römer, A. Kolandt, N. Kutschke

Außerdem veranstalten wir jedes Semester Filmabende, Buchvorstellungen und Vorträge für unsere Kommiliton*innen, die das Thema aus verschiedenen Perspektiven beleuchten und Anregung für Diskussionen geben sollen. Auch auf Demos rund um die Prochoice Bewegung sind wir immer mit dabei, ob als Teilnehmende oder als Redner*innen.

Seit dem 19.11.2022 ist die dreiteilige Dokuserie „Ungewollt schwanger in Deutschland- der Paragraf und ich“ hier in der ARD Mediathek zu sehen. Unter anderem wurden wir bei einem Papaya Workshops begleitet. Auf unserer Startseite könnt ihr einen kleinen Bericht darüber lesen, als wir die Dokureihe bei uns an der Uni gezeigt haben.

Vom 23.9. – 24.9.2022 hat das erste deutschsprachige MSFC Vernetzungstreffen mit Vertreter*innen aus Österreich, der Schweiz und ganz Deutschland bei uns in Berlin stattgefunden.
Wir haben uns zwei Tage lang intensiv ausgetauscht. Themen waren der Stand der Lehre zu Schwangerschaftsabbrüchen, how-to-Papayaworkshop, bundesweite Vernetzung und vieles mehr.

Wir danken nochmal alles tollen Teilnehmer*innen und freuen uns auf zukünftige Zusammenarbeit! Auf unserer Startseite findet ihr einen längeren Bericht über das Wochenende.

Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Auch heute, 150 Jahre später, sind Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 StGB eine Straftat. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung. Außerdem haben 150 Jahre Kriminalisierung ein gesellschaftliches Tabu rund um den Schwangerschaftsabbruch geschaffen. Deswegen waren wir auch am 15.5.2021 zum bundesweiten Aktionstag gegen den §218 auf der Straße.

Eine unserer Mitstreiter*innen hat im April 2021 ein Plakat aus der Antichoice Bewegung entdeckt. Darauf ist zu lesen: „…Und vergib uns unsere Schuld*. *im Jahr 2020 wurden bei uns in Deutschland nach offizieller Statistik rund 100.000 Babys im Mutterleib getötet. Hilfe statt Abtreibung“ sowie der Hinweis auf die Homepage der Verantwortlichen.

Durch Spenden war es uns möglich unser eigenes Plakat zu entwerfen und am selben Ort aufzuhängen.

Auf unserem Plakat steht: “ Jährlich diskreditieren radikale Abtreibungsgegner*innen Millionen Betroffene in Deutschland und schränken so deren Menschenrechte ein. Diese Art der Stigmatisierung und psychischen Gewalt erschweren den Zugang zu medizinisch sicheren sowie notwendigen Schwangerschaftsabbrüchen./ Dein Körper deine Wahl/ sachliche Informationen unter http://www.msfc-berlin.de/ Wissenschaft statt Fanatismus“

Unser erstes Multiplikator*innen Treffen mit Studierenden aus ganz Deutschland fand nach langer Planung endlich am 21.11.2020 statt. Leider wegen der Covid Pandemie nur online. Es war trotzdem ein erfolgreiches Treffen mit vielen engagierten pro-choice Teilnehmer*innen! Wir haben uns über die medizinischen Curricula ausgetauscht, diskutiert und uns vernetzt. Es waren Vertreter*innen aus Leipzig, Lübeck, Oldenburg, Freiburg, Göttingen, Kiel, Witten/Herdecke, Berlin, Halle, Würzburg, München, Essen, Magdeburg, Düsseldorf, Tübingen, Köln, Hannover, Aachen, Brandenburg, Rostock, Greifswald und Frankfurt präsent.
So viele tolle Menschen, wir blicken freudig zukünftiger Zusammenarbeit entgegen!

Auch zu Coronazeiten kann es vorwärts gehen 

Im August 2019 veröffentlichte PULS Reportage ein YouTube Video zu dem Thema „Abtreibung: Warum immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen“. . Sie waren u.a. dafür auch bei einem unserer „Papaya-Workshop“ dabei. Die ganze Reportage findet ihr hier.

Am 14.06.2019 war der 1. Prozess gegen 2 Berliner Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer wegen des §219a.
Um 10.30 Uhr gab es eine Protestkundgebung vor dem Amtsgericht mit vielen Redebeiträgen – u.a. auch von uns. Lasst uns ein Zeichen gegen §219a setzen! 

Am 28. Mai 2018 forderten wir zusammen mit dem What the Fuck?!-Bündnis die Streichung der §§ 218, 219 StGB vor dem Gesundheitsministerium. An diesem Tag vor 25 Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass sich ungewollt Schwangere einer Zwangsberatung zu unterziehen haben und dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig sind. Wir nutzten die Gelegenheit Herrn Spahn nochmal unseren offenen Brief vorzutragen, um ihm erneut aufzuzeigen, wie faul der „Kompromiss“ ist, an dem er festhalten möchte.

Aufruf des What The Fuck?!-Bündnisses:

Schwangerschaftsabbrüche gelten auch in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch als Straftat und sind nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. So können schwangere Personen bspw. nur innerhalb von 12 Wochen und mit einer erzwungenen Schwangerschaftskonfliktberatung einen Abbruch vornehmen lassen. Selbst das Informieren über Schwangerschaftsabbrüche gilt in Deutschland gemäß § 219a StGB als Straftat. Es ist gängige Praxis von z.B. christlichen FundamentalistInnen, Ärzt*innen anzuzeigen, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Der bekannteste Fall ist Kristina Hänel, die im November 2017 aufgrund dessen verurteilt wurde. Dies hat zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte über die Kriminalisierung von Ärzt*innen und Beratungsstellen geführt. Auf parlamentarischer Ebene folgten Gesetzesinitiativen verschiedener Parteien zur Neuregelung bzw. Streichung des § 219a StGB.

Doch das ist nicht genug! Denn das zwingend notwendige Ziel ist die Abschaffung des §218 StGB! Diese Regelungen kriminalisieren schwangere Personen und nehmen ihnen das Recht auf Selbstbestimmung.

Feministische Kämpfe haben in der DDR ab 1972 dazu geführt, dass Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten 12 Wochen entkriminalisiert wurden. Mit dieser so genannten Fristenlösung konnten schwangere Personen selbstbestimmt ohne Zwangsberatung Abtreibungen vornehmen lassen. Die geschaffene Rechtslage in der DDR beeinflusste auch die Debatte über die Novellierung des § 218 StGB in der BRD. Doch 1975 beurteilte das Bundesverfassungsgericht diese als verfassungswidrig. Nach der Wiedervereinigung wurde die Fristenregelung mit Beratungspflicht als bundeseinheitliche Neuregelung vom Bundestag verabschiedet. Dies stellte somit einen enormen Rückschritt dar. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 28.05.1993 schrieb die Beratungspflicht fest und bestätigte, dass Abtreibungen im Grundsatz rechtswidrig sind.

Heute, 25 Jahre nach diesem Urteil, will Gesundheitsminister Jens Spahn einen „Kompromiss“ im Streit um den Paragrafen 219a erschleichen und Konservative nutzen die Debatte, um rechte Wähler*innenstimmen zu fischen.

Am 27. Mai 2018 sind wir dem Aufruf des Berliner Bündnis gegen Rechts gefolgt – zusammen mit dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung forderten auch wir: Stoppt den Hass! Stoppt die AfD!

Am 8. Mai 2018 nahmen wir am 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt sowie an einer Kundgebung für die Streichung der §§ 219 und 218 teil. Die Gelegenheit nutzten wir auch um Herrn Spahn unseren offenen Brief persönlich zu überreichen. 

Am 28. April 2018 nahmen wir als Gäste beim Bundesfrauenrat des Bündnis 90/ Die Grünen teil. Bei einer Podiumsdiskussion unter der Fragestellung „Wie weiter mit der Debatte um Schwangerschaftsabbrüche“ war Amelie als unsere Vertretung u.a. zusammen mit Frauenärztin Jana Maeffert und Juristin Katja Sander auf der Bühne.

Weg mit §219a

In der Debatte um die Paragrafen 219a (der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verbietet) und §218 (der Schwangerschaftsabbrüche verbietet) berichtete Ulle Schauws MdB über die Debatten und das weitere Vorgehen im Bundestag. Es bleibt abzuwarten, ob die SPD wie versprochen einen neuen Gesetzentwurf vorlegt. Katja Meier MdL führte anschließend ein Gespräch mit Jana Maeffert, Frauenärztin aus Berlin, und Sabine Hufendiek, Beraterin am EZI (Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung), über die Folgen des §219a in der Praxis. In einem zweiten Teil gab uns Katja Sander als Rechtsanwältin eine juristische Perspektive auf die Paragraphen des Schwangerschaftsabbruchs und Amelie Kolandt als Vertreterin von MSfC (Medical Students for Choice) berichtete, dass als Folge des §218 Methoden des Schwangerschaftsabbruchs nicht im Medizinstudium gelehrt würden. Gesine Agena leitete die anschließende Diskussion mit dem Publikum. Alle Referentinnen machten sich stark für die Streichung des §219a und waren sich darin einig, dass Frauen ein Recht auf Informationen haben und die Selbstbestimmung der Frau an erster Stelle stehen muss.

Im Wintersemester 2017/18 haben wir uns sehr darüber gefreut Kristina Hänel mit ihrem Vortrag “Schwangerschaftsabbruch – häufigster chirurgischer Eingriff in der Gynäkologie” an unserer Uni begrüßen zu dürfen. Ende 2017 hatten wir Frau Hänel bei ihrer Petition gegen § 219a unterstützt.

Fotos: M. Römer, A. Kolandt, privat

Im Zuge der Weg mit 219a-Kampagne des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung waren wir auch an einem Flashmob vor dem Bundestag beteiligt und nahmen an der Weg mit 219a-Konferenz teil. Hier haben wir auf die problematische Situation, die sich auch für uns als angehende Mediziner*innen bzw. potentielle Gynäkolog*innen aus der aktuellen rechtlichen Lage in Deutschland ergibt, aufmerksam gemacht.

Fotos: © Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung; Sabrina Gröschke/Unsplash; Mehr Fotos gibt es hier.

Fotos: © Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung; Sabrina Gröschke/Unsplash; Mehr Fotos gibt es hier.

Im Sommersemester 2017 las Kirsten Achtelik bei einer unserer Veranstaltungen aus ihrem Buch “Selbstbestimmte Norm. Feminismus, Pränataldiagnostik, Abtreibung”, anschließend wurde hitzig diskutiert. Der Medizinhistoriker und -ethiker Prof. Heinz-Peter Schmiedebach hielt eine Vorlesung zum Thema “Ethik und Geschichte des Schwangerschaftsabbruches”. Auch Sarah Diehl von der Organisation Ciocia Basia war bei uns zu Gast mit ihrem Dokumentarfilm “Abortion Democracy: Poland/South Africa” und anschließender Diskussion.

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Sarah Diehl und einige unserer Kommiliton*innen bei der Vorstellung des Dokumentarfilms “Abortion Democracy: Poland/South Africa”; Foto: A. Baier

Vielen Dank an alle, die uns bisher bei unseren Veranstaltungen unterstützt haben, insbesondere an Alicia Baier, Frau Dr. Halder, Frau Dr. Tennhardt, Frau Dr. Lang, Frau Dr. Kothé und Jana Maeffert! Wir freuen uns schon jetzt auf viele weitere Papaya-Workshops.