FDP macht Rückzieher! Wehrt euch mit einem Brief…

Nach der Verkündigung des ‚Kompromisses‘ zu §219a kündigten Grüne, Linke und FDP an, eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht zu planen. Es sollte geprüft werden, ob die Novelle des Paragraphen tatsächlich grundgesetzkonform sei. Zur Einreichung werden 25 Prozent der Abgeordneten des Bundestags benötigt, die nur mit der Unterstützung aller 3 Parteien erreicht werden kann. Die FDP rudert nun zurück. Stephan Thomae, stellvertretende Vorsitzende der FDP, erklärt, er schätze die Erfolgschancen nicht groß genug ein und rät von der Klage ab. Dabei lässt er außer Acht, dass es in nicht unerheblichem Maße auch um das politische Signal geht, das mit einer solchen Klage gesendet würde.
Grünen und Linke, sowie alle, die für die körperliche Selbstbestimmung kämpfen, sind enttäuscht! Zu recht kommentieren die Grünen: „Wenn es der FDP wirklich um Rechtssicherheit für Medizinerinnen und Medizinern und um die Informationsfreiheit für Frauen geht, sollte sie nochmal eingehend prüfen, ob das ihr letztes Wort ist.“

Wenn ihr genauso enttäuscht von der FDP seid wie wir, sendet diesen Brief per Email an stephan.thomae@bundestag.de. Oder ihr wählt den Briefweg und sendet ihn an Stephan Thomaes Bundestags-Adresse:

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland

Das Muster hat freundlicherweise Christiane von Rauch, Allgemeinärztin aus Frankfurt am Main, verfasst. Gemeinsam sind wir stark!! Danke für eure solidarische Hilfe.

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Sehr geehrter Herr Thomae,
Sehr geehrte Fraktionsmitglieder der FDP im Deutschen Bundestag,

mit Erstaunen und Sorge, nein mit Empörung habe ich davon Kenntnis erhalten, daß Ihre Fraktion sich von ihrer bisherigen Entscheidung entfernt, gemeinsam mit den Fraktionen der Grünen und Linken ein Normenkontrollverfahren beim Verfassungsgericht zur nunmehr erfolgten Gesetzesänderung des § 219a zu beantragen (siehe: taz.die tageszeitung vom 04.05.2019 https://www.taz.de/!5589337 FDP rückt von Klage gegen Paragraf 219a ab).

Herr Thomae, Sie persönlich hatten ja in der entscheidenden Bundestagsdebatte diesen Vorschlag gemacht! Selbst wenn Sie Zweifel am Erfolg eines solchen Verfahrens haben, ist es meiner Meinung nach ein fatales politisches Signal, wenn Sie sich aus der Thematik in dieser Form zurückziehen.
Die FDP hat sich gerade im Gesetzgebungsverfahren zum §219a sehr deutlich und vehement für die Streichung des § 219a aus dem StGB ausgesprochen und damit die Rechte der Schwangeren und der Ärzt*innen auf ungehinderten Zugang zur Information zum Schwangerschaftsabbruch gestärkt. Nicole Bauer zum Beispiel äußerte sich in einer klaren und engagierten Rede zum §219a.

Der §219a auch in der jetzt erfolgten Kompromisslösung ist untragbar, er bringt keine durchgreifende Besserung! Er gehört endgültig aus dem StgB entfernt. Die meisten juristischen Sachverständigen halten, wie Ihnen bekannt sein dürfte, den § 219a für nicht verfassungskonform.
Auch und gerade im Hinblick auf den europa-, ja, weltweiten Vormarsch der rechten und christlichen Fundamentalisten mit dem Ziel der Aushöhlung und Rücknahme der Menschenrechte auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung, auf reproduktive Selbstbestimmung, also auch auf Abtreibung, Ehe für alle etc. ist es geradezu eine Pflicht für liberale Demokrat*innen hier Flagge zu zeigen.

Bitte seien Sie sich Ihrer Verantwortung zum Thema Schwangerschaftsabbruch, Selbstbestimmungsrechte und Menschenrechte bewußt und bringen Sie mit den anderen beiden Fraktionen (und sicherlich auch vielen MdBs der SPD Fraktion) die Normenkontrollkontrolle auf den Weg.

Betroffene Menschen und Ärzt*innen rechnen auf Sie!
Die angeklagten Ärzt*innen benötigen weiter Ihre Unterstützung!
Weichen Sie nicht zurück! Menschen mit Uterus und Ärzt*innen werden es Ihnen danken!

Mit freundlichem Gruß

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