Seit Jahren wird Fachpersonal die Möglichkeit genommen, über die medizinischen Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs grundlegend informieren zu können. Immer wieder werden Ärzt*innen angezeigt und verurteilt mit dem Hinweis „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ zu betreiben. Dabei ist Werbung machen oder werben das Letzte was sie tun. Sie wollen auf ihrer Webseite über die Leistungen, die sie anbieten, informieren. Und sie wollen Betroffene bereits im Vorhinein darüber aufklären – wie bei anderen Eingriffen – was sie zu erwarten haben: wie der Vorgang ist, welche Methoden, Nebenwirkungen und Risiken es ggf. gibt. Aber dies will unsere Bundesregierung unterbinden. Mit §219a werden solche Informationen unterbunden.
Nun fahren in Gießen Busse mit diesen Werbeplakaten herum. [1] Sie stammen von der christlich-fundamentalistischen Beratungsstelle ‚ProFemina‘, die noch nicht mal Beratungsscheine ausstellen darf und weder ergebnisoffen, noch neutral berät. [2] Offensichtlichere Werbung kann es doch nicht geben! Aber das ist trotzdem erlaubt.
Lieber Jens Spahn,
wie kann es sein, dass Aufklärung zum Schwangerschaftsabbruch seitens Ärzt*innen als ‚Werbung‘ klassifiziert wird und verboten ist, aber wenn christlich fundamentalistische „Beratungsstellen“ mit ihrer überlebensgroßen Werbung die Bevölkerung bewusst für dumm verkaufen wollen, sich niemand in der Union und der Bundesregierung darüber aufregt?
Liebe Grüße
Leonie von MSFC Berlin
Quellen:
[2] https://www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/schwanger-profemina-beratung-abtreibung-218