Nächsten Samstag (28.09) ist ‚International Safe Abortion Day‘. Bundesweit sind deshalb diese Woche Aktionen geplant. Unter den Forderungen ist die Abschaffung von §219 StGB, dem umstrittenen „Werbeparagraphen“. Dies ist wichtig, denn:
§219a StGB ist kein Werbeverbot, sondern Informationsverbot. Wiederholt werden Ärzt*innen verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite darüber informieren, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Nach langen Protesten und viel Kritik hat die Bundesregierung deshalb Anfang des Jahres einen zu §219a beschlossen und verspricht nun Rechtssicherheit.
Die Realität ist anders. Nichts hat sich verändert. Medizinischem Fachpersonal wird weiterhin vorenthalten, Aufklärung zu betreiben. Erst vor 2 Monaten wurde die Berliner Gynäkologin Dr. Bettina Gaber verurteilt, weil sie gegen den §219a verstoße. Der entscheidende Satz auf der Webseite war: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber.“
Aber inwiefern ist eine solche Information Werbung? Können wir endlich aufhören, Informationen und ärztliche Aufklärung mit Werbung gleichzusetzen?
§219a StGB ist kein Werbeverbot, sondern Informationsverbot. Ohyouwomen.org hat eine Aktion gestartet, um dies zu verdeutlichen: „wenn Information „Werbung“ wäre, würde sie so aussehen.“