Über uns

Hier möchten wir uns Dir vorstellen: wer wir sind, was wir fordern und was wir dafür tun. Das weißt Du schon alles und möchtest mitmachen? Dann kontaktiere uns per Mail oder folge uns auf Instagram

Wer sind wir?

Wir sind eine studentische Arbeitsgruppe, die sich für eine Verbesserung der medizinischen Ausbildung zum Schwangerschaftsabbruch einsetzt.

Unsere lokale Gruppe wächst stetig und durch das zunehmende mediale Interesse zum Thema Schwangerschaftsabbruch im Zuge der Abschaffung von §219a, besuchen unsere Kommiliton*innen unsere Veranstaltungen immer zahlreicher.

Diese gestalten wir nach dem Motto:

Lernt, was euch die Uni nicht lehrt: werdet pro choice-Mediziner*innen!

Wie ist die Gruppe enstanden?

Die Gruppe wurde 2015 von Alicia Baier an der Charité Berlin als Ableger der Medical Students for Choice gegründet. 

MSFC Logo

Die US-amerikanische Mutter-Organisation besteht seit 1993 und umfasst weltweit derzeit 10.000 Mitglieder.

Was lernen Medizinstudierende zum Thema Schwangerschaftsabbruch?

Hierfür muss man unterscheiden, was deutschlandweit Studierende für die Staatsexamina wissen müssen und was sie tatsächlich an der Uni lernen. Diese Prüfungsinhalte werden vom IMPP (Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen) in den Gegenstandskatalogen festgehalten. Es gibt zwei schriftliche Abschnitte der ärztlichen Prüfung bzw. zwei schriftliche Staatsexamina.

Dass das Thema Schwangerschaftsabbruch bereits zum 1. schriftlichen Staatsexamen im Medizinstudium thematisiert werden soll, findet man im 1. Gegenstandskatalog des IMPPs unter dem Themenkomplex “Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie” (2.1.2.; S. 15) zum Aspekt “Ethische Entscheidungskonflikte ärztlichen Handelns”.

An der Charité gibt es bis zum Erreichen des 1. Staatsexamens im 6. Fachsemester keine Veranstaltung, die das Thema Schwangerschaftsabbruch explizit behandelt.

In den Semestern, die uns auf das 2. schriftliche Staatsexamen vorbereiten, gibt es ein Seminar im 9. Fachsemester mit dem Titel „Gesellschaftspolitische, ethische und psychologische Implikationen eines Schwangerschaftsabbruchs”. Zusätzlich findet das Thema manchmal Raum in einer Vorlesung zum Thema Unterbauchschmerz.

Zunächst der entsprechende Auszug aus dem 2. Gegenstandskatalog, der auf S. 8 zu finden ist:

“Die Prüfungsaufgaben sollen unter Aspekten der allgemeinen ärztlichen Tätigkeit auf die wichtigsten Krankheitsbilder und Gesundheitsstörungen abgestellt sein. Dies sind insbesondere solche, die sich durch ihre Verbreitung, ihre Folgen für den Einzelnen oder die Gesellschaft auszeichnen.

Hierzu zählen […]

– Störungen der Geschlechtsentwicklung und der Fertilität. Familienplanung. Schwangerschaft, Beratung und Beurteilung in Konfliktsituationen, insbesondere medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs, Risikoschwangerschaft, Beratung und Vorsorge in der Schwangerschaft. Geburt und Risikogeburt. Krankheiten des Wochenbetts. Entzündungen und Geschwülste der weiblichen Genitalorgane […]”

Die Lernziele des genannten Seminars lauten:

–  “die rechtlichen und ethischen Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs diskutieren können” (kommentieren)

– “die durch einen Schwangerschaftsabbruch entstehende psychische Belastung im gesellschaftlichen Kontext wahrnehmen können” (kommentieren)

(Quelle: Lernzielkatalog der Charité)

D.h. die medizinischen Aspekte, die im IMPP-Katalog genannt werden, werden im Seminar nicht verpflichtend behandelt und sind an der Charité damit auch nicht prüfungsrelevant.

Unsere Kritik daran ist folgende:
  • Das Thema Schwangerschaftsabbruch wird trotz expliziter Nennung im Gegenstandskatalog des 1. Staatsexamens an der Charité bis zum Ablegen dieser Prüfung nicht explizit behandelt.
  •  Auch in dem genannten Seminar, welches erst durch MSfC ins Curriculum aufgenommen wurde, findet die genaue medizinische Behandlung des Schwangerschaftsabbruchs einzig dann Bestand, wenn engagierte Dozierende von selbst darauf eingehen oder Studierende explizit nachfragen.
  • Weiterhin kritisieren wir, dass der Schwangerschaftsabbruch nur im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik gelehrt wird. Der späte Schwangerschaftsabbruch ist ebenfalls ein wichtiger Teil unserer Ausbildung, jedoch empfinden wir diese Verknüpfung als unglücklich.
    Ein auffälliger Befund in der pränatalen Diagnostik kann ein Grund für einen Abbruch sein, er ist eine wichtige, allerdings seltene Indikation.
  • Über 97% der ca. 100.000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland pro Jahr erfolgen nach der Beratungsregelung (und damit vor der 12. Schwangerschaftswoche als selbstbestimmter Abbruch) und nicht aus einer medizinischen Indikation heraus (Quelle:  Statistisches Bundesamt). In diesem Kontext sind Pränatalmediziner*innen also fehlplatziert. Deshalb fordern wir ein Seminar unterrichtet von Gynäkolog*innen, welches auch die medizinischen Aspekte und klinischen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs lehrt.                    

Zusammenfassend lässt sich also für uns festhalten:

Studierende der Charité werden nicht ausreichend darauf vorbereitet, später unter Umständen einmal einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, noch nicht einmal in der Theorie.