Ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch darf keine Straftat sein – Verbände legen einen eigenen Gesetzentwurf vor. 

Es ist eine historische Chance: Die Bundesregierung und der Bundestag können – und müssen – endlich die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs in § 218 StGB aufheben und die reproduktive Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren in Deutschland sicherstellen. Die Zeit drängt – im nächsten Herbst ist Bundestagswahl. 

Zusammen mit drei Juristinnen, die in der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin waren, legt eine Gruppe von NGOs einen Gesetzesentwurf vor und zeigt damit, dass und wie eine straffreie Regelung des Schwangerschaftsabbruchs realisierbar ist. 

❗Nun sind Bundesregierung und Bundestag gefragt: Leiten Sie ein Gesetzgebungsverfahren ein, das die reproduktive Selbstbestimmung, die Entscheidungsfreiheit und den fairen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen für alle Frauen in Deutschland sichert! 

#wegmit218 #keinestraftat


Im Einklang mit Grundgesetz, Menschenrechten und internationaler Gesundheitsevidenz: 26 Fachverbände legen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor

Heute stellen unsere Verbände und Organisationen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor, der Schwangere, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, durch verbesserte Beratung und medizinische Versorgung unterstützt und schützt.

Eine Gesetzesreform muss erfolgen – das macht die Arbeit der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin deutlich. Der Gesetzentwurf zeigt, dass und wie der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland endlich im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der BetroKenen und der internationalen Gesundheitsevidenz geregelt werden kann. Der Gesetzentwurf wurde federführend von den an der Kommission beteiligten Juristinnen Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Maria Wersig und Prof. Dr. Friederike Wapler im Auftrag einer Gruppe von 26 der zu diesem Thema maßgeblichen Verbände und Organisationen und in Zusammenarbeit mit diesen erstellt. Die vorgeschlagenen Regelungen basieren auf den Empfehlungen der Kommission, internationaler Menschenrechtsgremien und internationaler Gesundheitsleitlinien und berücksichtigen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Der Gesetzentwurf rückt die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren in den Mittelpunkt. Die Beendigung einer Schwangerschaft auf ihr Verlangen wird bis zum Ende der 22. Woche der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt. Die vorgeschlagenen Regelungen verankern das Recht Schwangerer, ohne Zwang zu entscheiden, welche Beratungsangebote und medizinischen Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Bislang bestehende Zugangsbarrieren zum sicheren Schwangerschaftsabbruch in Form von Beratungspflicht, Wartefrist und fehlender Kostenübernahme entfallen. Rechtsansprüche Schwangerer auf Beratung und Versorgung und der Sicherstellungsauftrag der Länder diesbezüglich sind im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert, wie auch ihr Anspruch auf Sprachmittlung bei der Beratung und die Verpflichtung von Ärzt*innen und Fachkräften in der medizinischen und geburtshilflichen Versorgung, Schwangere auf professionelle Beratungsangebote hinzuweisen. Zum Schutz Schwangerer werden im Strafrecht neben der Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch der Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne ihren Willen und die Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs neu geregelt.

Wir fordern den Bundeskanzler, die Bundesministerinnen und Bundesminister und die Bundestagsabgeordneten aller demokratischen Parteien auf, den Schwangerschaftsabbruch noch in dieser Legislaturperiode neu zu regeln. Den Gesetzentwurf sehen wir als Impuls hierfür.

Verbände
  1. pro familia Bundesverband
  2. Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
  3. Deutscher Frauenrat
  4. Doctors for Choice Germany
  5. medica mondiale e.V.
  6. Zentralrat der Konfessionsfreien
  7. Evangelische Konferenz für Familien -und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)
  8. Amnesty International Deutschland
  9. DaMigra Dachverband der Migrantinnenorganisationen
  10. TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V.
  11. UN Women Deutschland e.V.
  12. ver.di
  13. Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit
  14. Giordano Bruno Stiftung
  15. AWO Bundesverband e.V.
  16. Pro Choice Deutschland e.V.
  17. Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.
  18. Institut für Weltanschauungsrecht
  19. Women on Web International
  20. Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  21. Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS)
  22. Centre for Feminist Foreign Policy
  23. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Landesverband Berlin
  24. Medical Students for Choice e.V.
  25. Familienzentrum Berlin e.V. – BALANCE
  26. Sozialdienst muslimischer Frauen

Die Legalisierung von Abbrüchen, wie der Gesetzesentwurf sie vorschlägt, ist unabdingbar für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung und der ärztlichen Aus-und Weiterbildung. Für uns Ärzt*innen und für die Schwangeren, die wir behandeln, ist es höchste Zeit, dass Abbrüche Teil der regulären Gesundheitsversorgung werden.

– Dr. Alicia Baier, Vorstand Doctors for Choice Germany

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