Schwangerschaftsabbruch in Deutschland: Zwischen Kriminalisierung und Reform

Veranstaltung der Medical Students for Choice Berlin e.V. am 26.11.2024

Zeit: 26. November, 18:30 Uhr

Ort: Charité Campus Mitte, Erich-Hoffmann-Hörsaal, Rahel-Hirsch-Weg 4

Ungewollt Schwangere und ihre Ärzt*innen werden seit mehr als 150 Jahren durch Paragrafen 218ff Strafgesetzbuch kriminalisiert und stigmatisiert. Zwar bleiben Abbrüche faktisch weitgehend straffrei. Doch das deutsche Gesetzesrecht deutet eine medizinische Dienstleistung für Frauen* als rechtswidriges Tötungsdelikt.

Dies hat weitreichende Konsequenzen: Immer weniger Ärzt*innen und Kliniken führen den Eingriff durch. Betroffene müssen weite Strecken fahren, Kinderbetreuung organisieren und Verdienstausfall kompensieren. In der medizinischen Ausbildung werden ethische Fragen diskutiert, aber die Vorgehensweise lege artis nicht gelehrt. Pflichtberatung und Zwangswartezeiten maßregeln und beschämen ungewollt Schwangere, anstatt sie als mündige Bürgerinnen* in verschiedenen Lebenssituationen zu begleiten und in ihren Entscheidungen zu unterstützen.

Im April 2024 hat die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung ihren Abschlussbericht veröffentlicht, welcher die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches empfiehlt. Auch ein entsprechender Gesetzentwurf liegt inzwischen vor. Dennoch weigert sich die Politik, jetzt rasch zu handeln, bevor die Legislatur endet.

Wie ist das mit Menschenrechten vereinbar? Wie müsste für eine verfassungskonforme Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches getan werden? Darf der deutsche Staat sich in so höchstpersönliche Angelegenheiten überhaupt einmischen? Darf insbesondere Frauen* eine umfassende reproduktive Gesundheitsversorgung vorenthalten werden? Und was hat das eigentlich mit uns angehenden Ärzt*innen zu tun?

Für die Diskussion dieser rechtlich und auch politisch aktuellen Fragen haben wir Prof. Dr. Ulrike Lembke eingeladen. Sie ist Freie Rechtswissenschaftlerin und Expertin für rechtliche Geschlechterstudien sowie Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.

Wir freuen uns auf euch!

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