Ungewollt Schwangere und ihre Ärzt*innen werden seit mehr als 150 Jahren durch Paragraphen 218ff Strafgesetzbuch kriminalisiert und stigmatisiert. Zwar bleiben Abbrüche faktisch weitgehend straffrei. Doch das deutsche Gesetzesrecht deutet eine medizinische Dienstleistung für Frauen* als rechtswidriges Tötungsdelikt. Dies hat weitreichende Konsequenzen:
Immer weniger Ärzt*innen und Kliniken führen den Eingriff durch. Betroffene müssen weite Strecken fahren, Kinderbetreuung organisieren und Verdienstausfall kompensieren. In der medizinischen Ausbildung werden ethische Fragen diskutiert, aber die Vorgehensweise lege artis nicht gelehrt. Pflichtberatung und Zwangswartezeiten maßregeln und beschämen ungewollt Schwangere, anstatt sie als mündige Bürgerinnen* in verschiedenen Lebenssituationen zu begleiten und in ihren Entscheidungen zu unterstützen.
Wie ist das mit Menschenrechten vereinbar?
Wie würde eine verfassungskonforme Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches aussehen?
Darf der deutsche Staat sich in so höchstpersönliche Angelegenheiten überhaupt einmischen?
Darf insbesondere Frauen* eine umfassende reproduktive Gesundheitsversorgung vorenthalten werden?
Und was hat das eigentlich mit uns angehenden Ärzt•innen zu tun?
Für die Diskussion dieser rechtlich und auch politisch aktuellen Fragen haben wir (die Medical Students for Choice Berlin e.V.) Prof. Dr. Ulrike Lembke eingeladen.
Prof. Dr. Lembke ist Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.
Wann: Dienstag, 4. Juli 2023, um 18.30 Uhr
Wo: Paul Ehrlich Hörsaal, Virchowweg 4, Campus Charité Mitte (Berlin)
Website: https://msfcberlin.com
Instagram: https://www.instagram.com/msfc_berlin/?hl=de