Wir möchten euch heute die Meldung einiger Berliner Gynäkologinnen weiterleiten, die einen umfassenden Leitfaden namens „Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch in der Praxis“ erstellt haben, um es niedergelassenen Gynäkolog*innen einfacher zu machen diesen anzubieten. Bitte weiterverbreiten, vor allem natürlich an praktizierende Gynäkolog*innen; die Zeitschriften „Ärzteblatt“ und „Frauenarzt“ wollten die Meldung leider nicht abdrucken.
„Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Versorgung der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch wünschen, ist in Deutschland -trotz gesetzlichem Auftrag- nicht gesichert.
Eine Möglichkeit dieses Dilemma anzugehen ist mehr Frauenärzt*innen zu befähigen den medikamentösen
Schwangerschaftsabbruch in ihrer Praxis anzubieten. Hierfür benötigt man in den meisten Bundesländern keine „Zulassung zum ambulanten Operieren“.
Da es weder Teil des Studiums noch der Facharztausbildung ist, es keinerlei Anleitung, Leitlinien, Workshops auf Kongressen
zum Thema „Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch“ gibt, hat sich eine Gruppe erfahrener Gynäkologinnen
„an den Küchentisch“ gesetzt und einen Leitfaden erarbeitet.
Weder der „Frauenarzt“ noch das „Ärzteblatt“ waren bereit einen kleinen Artikel darüber zu veröffentlichen.
Daher wählen wir diesen Weg der „Werbung“ für diese Veröffentlichung mit etwa 80 Seiten:
Ziel: Zugang zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland verbessern
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch (mSAB) ist eine anerkannte, sichere und wirksame Methode, die bis zur 9. Schwangerschaftswoche p.m. in Europa zugelassen ist. Während in anderen europ. Ländern 50 – 80 Prozent der SAB medikamentös durchgeführt (z.B. Schweiz 65%), sind es in Deutschland nur etwa 20 Prozent. (große regionale Unterschieden: z.B. Bremen 3%, Berlin 33%).
Der auf langjähriger Erfahrung basierende Leitfaden „Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch in der Praxis“ der Berliner Expertinnen soll den niedergelassenen Ärzt*innen die Aufnahme des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs in das Leistungsangebot erleichtern.
Sehr praxisnah werden sowohl medizinische Aspekte (u.a. Umgang mit Problemfällen/Komplikationen) als auch rechtliche Rahmenbedingungen (u.a. gesetzliche Grundlagen, „off label use“) und weitere mögliche organisatorische Hürden erläutert. Im Anhang finden sich hilfreiche Musterdokumente (z.B. Aufklärungen für die Patientin) und weiterführende Links. Beispiel aus dem Inhaltsverzeichnis.
Im Moment vertreiben wir den „Leitfaden“ noch etwas umständlich über das:
Familienplanungszentrum FPZ-Berlin
Finanzbuchhaltung
Mauritius-Kirch-Str. 3
10365 Berlin
Falls Interesse besteht, senden Sie einen Umschlag mit € 25.- (fünfundzwanzig) und
Ihrer Postadresse an o.g. Adresse. Sie bekommen den Leitfaden + Quittung zugesandt.
Außerdem führen wir am 29. März 2019 im Rahmen des Berliner Frühjahrsymposium in Berlin einen längeren Workshop zur Durchführung des medikamentösen Schwangerschaftsabbruch an. Wer eine praktische/persönliche Anleitung wünscht, kann sich hierzu beim Berufsverband der Frauenärzte e.V, Berlin anmelden.
Wir sind auch bereit diesen Workshop auch für andere Veranstalter*innen durchzuführen.
Wir freuen uns über die Weiterleitung/Verbreitung dieser mail.
Kontakt:
info@praxis-tennhardt.de“