Von den Medien weitgehend unbemerkt stellte die AfD im April 2019 eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, in der sie sich über das „Rechtsverständnis der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch“ erkundigte. Diese Anfrage sowie die Antwort der Regierung von Mai 2019 möchte ich zum Anlass nehmen, die aktuelle strafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruches (§218 und 219§ StGB) in Deutschland kritisch zu kommentieren. Denn diese Regelung bildet einen idealen Nährboden für Angriffe von rechts. Dass ein medizinischer Eingriff wie der Schwangerschaftsabbruch unter Strafe steht und nur in Ausnahmesituationen von einer Bestrafung der Schwangeren abgesehen wird, ist keinesfalls selbstverständlich. Womit die Bundesregierung das “grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruches” legitimiert, wird in folgender Antwort deutlich.