Es ist bedauernswert, dass sich der Deutsche Ärztetag gegen eine Streichung des 219a ausspricht; es zeigt, dass die Ärzt*innenschaft gespalten ist – neben Vorkämpferinnen wie Kristina Hänel gibt es auch viele konservative Stimmen. Diejenige Profession, die am Hebel sitzt und sich glaubhaft und vehement für eine Streichung zum Wohle von Millionen Menschen mit Uterus einsetzen könnte, verpasst diese Chance eines humanistischen ärztlichen Denkens und Handelns. Dabei ist in der Muster-Berufsordnung der Ärzt*innen von 2018 eigentlich für jegliche medizinischen Eingriffe sehr genau geregelt, was verbotene Werbung und was erlaubte Information ist:
§ 27 – Erlaubte Information und berufswidrige Werbung
(…)
(2) Auf dieser Grundlage sind Ärztinnen und Ärzte sachliche berufsbezogene Informationen gestattet.
(3) Berufswidrige Werbung ist Ärztinnen und Ärzten untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden. Eine Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit ist unzulässig. Werbeverbote aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.
(4) Ärztinnen und Ärzte können
- nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen,
- nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
- als solche gekennzeichnete Tätigkeitsschwerpunkte und
- organisatorische Hinweise
ankündigen.
Es braucht also keinen zusätzlichen Paragraphen im StGB!
Das Deutsche Ärzteblatt schreibt zu der Diskussion auf dem Erfurter Ärztetag 2018: „In der sehr ernsthaften und zeitweise nachdenklichen Debatte – an der sich 17 Ärzte und neun Ärztinnen beteiligten – war es oft sehr still im Saal der Erfurter Messe: Vor allem die sehr persönlichen Erfahrungen von Ärzten, die Patientinnen beraten oder die Eingriffe vornehmen, sowie von betroffenen Vätern beeindruckten die Anwesenden.“
Väter und „Ärzte“ (hier nicht gegendert, also auch nur männliche Ärzte?) werden also angehört, aber die betroffenen Frauen selbst nicht?